Die Anlagekartei ist eine spezielle Form des Bestandsverzeichnisses (Inventar), wobei für jedes Anlagegut eine besondere Kartei mit folgenden Angaben angelegt werden muss: Genaue Bezeichnung des Gegenstands, Tag der Anschaffung oder Herstellung, Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Tag des Abgangs, Bilanzwert am Stichtag. Geringwertige Wirtschaftsgüter müssen nicht darin erfasst werden, sofern ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht mehr als 50 EUR betragen haben. Bei Führung einer Anlagekartei ist die jährliche körperliche Bestandsaufnahme vorgeschrieben.
Die Anlagekartei ist ein wichtiges technisch-organisatorisches Hilfsmittel der Anlagenwirtschaft. Bei einem umfangreichen Anlagenbestand ist sie wegen ihrer vielseitigen Gliederungsmöglichkeiten listenmäßigen Nachweisen überlegen. Grundsätzlich sollte für jeden Anlagengegenstand eine gesonderte Karte geführt werden. Die Anlagekarten enthalten neben wirtschaftlichen Daten für Zwecke der Bilanzierung und Kostenrechnung in aller Regel auch technische Angaben, z. B. Hersteller, Inbetriebnahmetermin, Garantiezeiten, Leistungswerte usw. Anlagekarteien gelten als Bestandsverzeichnis gemäß § 39 Abs. 2 HGB. Voraussetzung ist, daß jeder Zugang und jeder Abgang laufend eingetragen wird und mindestens die folgenden Angaben enthalten sind: genaue Bezeichnung des Gegenstandes; Tag der Anschaffung oder Herstellung; Höhe der Anschaffungs oder Herstellungskosten; Bilanzwert am Bilanzstichtag; Tag des Abgangs. In diesem Fall kann auf eine jährliche körperliche Bestandsaufnahme (Inventur) des beweglichen Anlagevermögens verzichtet werden.
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