umfaßt alle Fragestellungen, die mit der Bereitstellung, Nutzung und Ausmusterung von Anlagen zusammenhängen. Ihre systematische Analyse und Planung bedeutet ein wesentliches Feld möglicher Rationalisierungen und einen entscheidenden Wettbewerbsfaktor eines Unternehmens. Wird in der Praxis die Anlagenwirtschaft organisatorisch verselbständigt, so sind die wichtigsten Aufgabengebiete: Anlagenprojektierung (konstruktive Festlegung der technischen Merkmale von Anlagen); Anlagenbereitstellung (z.B..make or buy ); Anlagenanordnung (z.B. Layoutplanung); Überwachung der Anlagen, Montage und Prüfung der Funktionstüchtigkeit der Anlage; Anlagennutzung (in enger Abstimmung mit der Produktion); Anlageninstandhaltung (z.B. Instandhaltungstermine, Eigenoder Fremdinstandhaltung); Anlagenverbesserung (z.B. Ermittlung von Anlagenschwachstellen, Planung von Möglichkeiten zur Behebung von Schwachstellen); Anlagenausmusterung (z.B. Festlegung des optimalen Ausmusterungszeitpunkts von vorhandenen Anlagen, Planung der Weiterverwendung ausgemusterter Anlagen).
Die Anlagenwirtschaft dient der in bezug auf die Zielsetzungen des Betriebes optimalen Durchführung und Sicherung der Produktion. Die Anlagenwirtschaft umfaßt alle der Beschaffung, Bereitstellung, Erhaltung, Verwaltung sowie Ausmusterung und Verwertung von Anlagen dienenden Maßnahmen. Die Aufgabe der Anlagenwirtschaft muß dabei unter wirtschaftlichen, technischen und sozialen Aspekten gesehen werden.
Instandhaltung, Instandsetzung, vorbeugende Instandhaltung
Vorhergehender Fachbegriff: Anlagenwagnis | Nächster Fachbegriff: Anlagepapier
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|