Begr. f. d. zollamtliche Behandlung einer zur Ausfuhr bestimmten Ausfuhrsendung, die vom Ausführer oder Versender der Zollstelle gestellt und/oder gemeldet ist. Der Anmelder ist verpflichtet, die entsprechenden Ausfuhrpapiere auszufüllen und vorzulegen. Nach dem Zollkodex (ZK) und der ZK-DVO ist bei der A. zu unterscheiden nach der Versandabfertigung (bei der zuständigen Binnenzollstelle) und der Ausgangsabfertigung (bei der Grenzzollstelle).
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