Konten von Gebietsfremden bei monetären Finanzinstituten im inländischen Wirtschaftsgebiet. In Deutschland dürfen A. uneingeschränkt in Euro oder in ausländischen Währungen geführt werden. Diese Konten und die über sie laufenden Zahlungen unterliegen aber der Meldepflicht gem. Außenwirtschaftsverordnung. Gewisse kontobezogene Vorgänge können gem. Außenwirtschaftsgesetz auch einer Genehmigungspflicht oder gar einem Verbot unterworfen werden.
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