Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Auszahlungsmatrix

(Payoff-Matrix): In der Spieltheorie werden in eine Nutzenmatrix oft Geldbeträge eingesetzt, die eine Person je nach der sich ergebenden Konsequenz eines Spiels erhalten oder verlieren wird. Eine solche Matrix wird deshalb auch als Auszahlungsma­trix bezeichnet.



Auszahlungsmatrix



Zwar kann man im allgemeinen nicht einfach vor­aussetzen, dass die quantitative Menge an Geld als solche genau dem Nutzen dieser Geldmenge für eine Person entspricht. Dennoch wird oft mit Geldbeträgen anstelle von Nutzenwerten gearbeitet, da Geldbeträge jedem vertraut sind und zudem vermutlich innerhalb des Bereichs der Beträge, um die es normalerweise geht, den Nutzenwerten in etwa entsprechen.

Vorhergehender Fachbegriff: Auszahlungsakkreditiv oder Zahlungsakkreditiv | Nächster Fachbegriff: Auszahlungsplan



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Vagabundierendes Verbraucherverhalten | Führungsgröße | Small tiger

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon