(engl.). Eine von der Bank des Importeurs - im Auftrag des Importeurs - zu Gunsten der Bank des Exporteurs vertraglich eingeräumte (Ziehungs-)Ermächtigung, eine vom Exporteur auf den Importeur gezogene Tratte, die von den vereinbarten Exportdokumenten begleitet wird, anzukaufen. Die negoziierende Bank behält sich aber das Regressrecht auf den Exporteur vor.
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