(bei Venture Capital). Regelungselement des Venture Capital-Beteiligungsvertrags einer Eigenkapitalfinanzierung durch Venture Capital. Calloptionen werden teilweise vereinbart, um Kapitalgeber vorab eine Teilnahme an der nächsten Finanzierungsrunde zu ex ante definierten Bedingungen zuzusichern. Sofern sich diese Konditionen zum Zeitpunkt der nächsten Finanzierungsrunde als günstig erweisen, folgt daraus für das Portfoliounternehmen (Beteiligungsunternehmen) eine Einengung der Verhandlungsmöglichkeiten mit dritten Kapitalgebern. Putoptionen werden in seltenen Fällen zugunsten von Altgesellschaftern vereinbart und erlauben diesen dann — zumeist nach Erfüllung von Meilensteinen — Anteile zu einem vordefinierten Preis an die Kapitalgeber zu übertragen. Siehe auch Venture Capital, Venture Capital-Beteiligungsvertrag und Going Public, jeweils mit Literaturangaben.
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