Zelten Sie mit Ihren Kindern ab und zu? Auch dann sind selbst verursachte Schäden über die Haftpflicht-, die Ausrüstung über die Hausratversicherung abgesichert. Nur Dauercamper und Besitzer von Wohnwagen oder Wohnmobilen sollten eventuell eine spezielle Campingversicherung abschliessen, die allerdings viele Ausschliessungen haben. So gilt diese beispielsweise nur auf behördlich zugelassenen Campingplätzen. Und für das Winterlager muss die Ausrüstung in gut verschlossenen Räumen oder der Wohnwagen auf allseitig umzäuntem Gelände untergebracht sein. Grundsätzlich ist eine Campingversicherung ausschliesslich für Camper mit festen Standplätzen geeignet. Der Wohnwagen ist geschützt, wenn er nicht auf der Strasse fährt und nicht überführt wird, beispielsweise ins Winterlager. Dann ist er versichert gegen Diebstahl, Raub, Vandalismus, Glasbruch, Naturgewalten, teilweise auch bei Überschwemmungen. Das gesamte Wohnwagenzubehör ist aber nicht abgedeckt; hier sind Zusatzvereinbarungen möglich. Allerdings zahlen die Versicherer nie beim Verlust von Fahrrädern, Fotoausrüstungen oder Unterhaltungselektronik. Zum Versichern eines neuen Wohnwagens sollten Sie die Versicherungssumme am Kaufpreis anlehnen. Nach fünf Jahren allerdings muss die Summe dann nach unten korrigiert werden. Den Zeitwert Ihres gebrauchten Wohnwagens ermitteln Sie anhand der Schwacke-Liste.
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