- Dokumente gegen Zahlung auf Akkreditivbasis. Zahlungsbedingung im Auslandszahlungsverkehr. Der Exporteur erhält bei diesem Akkreditiv (Auszahlungsakkreditiv) bereits eine gewisse Zeit vor dem Versand der Ware eine Zahlungszusage eines Kreditinstituts; damit ist für ihn die Zahlung gesichert, ein Annahmerisiko vermieden. Er erhält bei Vorlage der vertragsgemäßen Dokumente die vereinbarte Zahlung und kann dann nicht mehr über die Ware verflögen. Zahlungs- und Erftillungort liegen beim eingeschalteten Kreditinstitut im Versandland. Für den Exporteur ist d/p credit gegenüber d/p inkasso (die Zahlung erfolgt erst bei Ankunft der Ware am Bestimmungsort) von Vorteil; die Finanzierung der Transportdauer trägt bereits der Importeur.
- Dokumente gegen Zahlung auf Akkreditivbasis. Zahlungsbedingung im Auslandszahlungsverkehr. Der Exporteur erhält bei diesem Akkreditiv (Auszahlungsakkreditiv) bereits eine gewisse Zeit vor dem Versand der Ware eine Zahlungszusage eines Kreditinstituts; damit ist für ihn die Zahlung gesichert, ein Annahmerisiko vermieden. Er erhält bei Vorlage der vertragsgemäßen Dokumente die vereinbarte Zahlung und kann dann nicht mehr über die Ware verfügen. Zahlungs- und Erfüllungsort liegen beim eingeschalteten Kreditinstitut im Versandland. Für den Exporteur ist d/p credit gegenüber d/p inkasso (die Zahlung erfolgt erst bei Ankunft der Ware am Bestimmungsort) von Vorteil; die Finanzierung der Transportdauer trägt bereits der Importeur.
Abk. für documents against payment, siehe Dokumente gegen Zahlung-Inkasso, siehe auch Dokumenteninkasso.
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