(EKG) - Haager einheitliches Kaufgesetz. Das EKG dient zur Regelung sowohl des Zustandekommens von Kaufverträgen als auch der Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer (sowie der Rechtsfolgen) für den Fall nicht ordnungsgemäßer Vertragserfüllung. In Deutschland war dieses Gesetz auf der Grundlage der Haager Übereinkunft 1974 in Kraft getreten. Es wurde nur von wenigen anderen Staaten ratifiziert. Es ist - weltweit - durch das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf v. 11.04.1980 ersetzt worden; in Deutschland seit dem 01.01.1991 in Kraft.
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