(deutsches Recht). Anders als im Insolvenzverfahren werden im Einzelzwangsvollstreckungsverfahren nur einzelne Ansprüche einzelner Gläubiger eines Schuldners durchgesetzt. Die Begriffe Einzelzwangsvollstreckungsverfahren und Einzelzwangsvollstreckung werden häufig synonym mit dem Wort Zwangsvollstreckung benutzt. Das Insolvenzverfahren wird demgegenüber häufig als Gesamtvollstreckung oder Gesamtvollstreckungsverfahren bezeichnet. Siehe auch Insolvenzrecht und Zwangvollstreckung (deutsches Recht).
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