Dieser Vertrag ist eine für den Versicherungskunden nachteilige Variante einer üblichen Kapital-Lebensversicherung. Der Vertrag wird auf das Alter 85 oder ein ähnlich hohes Alter abgeschlossen. Schmackhaft wird die Versicherung den Kunden durch die so genannte Abrufklausel gemacht. Diese ermöglicht die vorzeitige Auszahlung, zum Beispiel zum 60. Lebensjahr, ohne die sonst üblichen Strafabzüge wegen Nichterfüllung des Vertrages. Dennoch birgt ein solcher Vertrag Nachteile: Wird ein Vertrag auf das 85. Lebensjahr abgeschlossen, rechnet die Versicherungsgesellschaft dieses Risiko ein. Der erhöhte Risikoanteil führt zu einem niedrigeren Sparanteil. Die Rendite sinkt damit.
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