(EPO). Gegr. 1973 durch das Europäische Patentübereinkommen. Sitz: München. EPO ist eine selbstständige Organisation (keine EU-Institution) zur Errichtung eines einheitlichen europäischen Patentsystems. Dazu wurde als Exekutivorgan das Europäische Patentamt und als Überwachungsorgan der Verwaltungsrat geschaffen. Der EPO gehören zurzeit 19 Staaten, darunter alle EU-Länder, an.
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