Der Vorgang, durch den ein Wirtschaftsunternehmen Bereiche in seine eigenen Tätigkeiten eingliedert, die in der Vergangenheit und nach allgemeiner Auffassung anderen Mitgliedern eines - Absatzkanals vorbehalten waren bzw. sein sollten (z.B. der Übergang eines Herstellers dazu, selbst an Endverbraucher zu liefern und dabei den Groß-, Zwischen- und Einzelhandelzu übergehen).
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