Sind verzinsliche Wertpapiere und Schuldscheindarlehen, die zum Zeitpunkt des Erwerbs seitens eines Geldmarkt-Sondervermögens (Geldmarktfonds) entweder eine Restlaufzeit von max. 12 Monaten haben oder deren Verzinsung während der Gesamtlaufzeit mindestens einmal jährlich marktgerecht angepasst wird. G. i. e. S. des KWG sind auch nicht wertmäßig verbriefte oder als Wertrechte ausgestaltete Forderungsrechte; z. B. kürzerfristige Schuldscheindarlehen und Deposit Notes.
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