... benannter Ort, Kurzbezechung: DAF, engl.: delivered at frontier named place. Vertragsformel der von der Internationalen Handelskammer (ICC) entwickelten Incoterms.
(... benannter Ort) - (engl.) Delivered At Frontier (DAF). International verwendete Handelsklausel, die besagt, dass der Exporteur liefert, wenn die zur Ausfuhr - aber nicht zur Einfuhr! - freigemachte Ware an der benannten Stelle des benannten Grenzortes - vor der Zollgrenze des Importlandes - dem Importeur zur Verfügung gestellt wird, u. z. unentladen auf dem ankommenden Beförderungsmittel. Die DAF-Klausel gilt für jede Transportart, wenn die Lieferung der Ware an eine Landesgrenze erfolgt. Wenn im Bestimmunghafen (an Bord eines Schiffes oder auf dem Kai) geliefert werden soll, ist die DES- oder DEQ-Klausel zu verwenden. S. a. Incoterms 2000.
Vorhergehender Fachbegriff: geliefert ab Schiff | Nächster Fachbegriff: geliefert unverzollt
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