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geliefert unverzollt

... benannter Bestimmungsort, Kurzbezeichnung: DDU, engl.: delivered duty unpaid named place of destination. Vertragsformel der von der  Internationalen Handelskammer (ICC) entwickelten   In­coterms.

(... benannter Bestimmungsort) - (engl.) Delivered Duty Unpaid (DDU). International verwendete Handelsklausel, die besagt, dass der Exporteur die - zur Einfuhr nicht freigemachte - Ware dem Importeur auf dem ankommenden Beförderungsmittel - unentladen - am benannten Bestimmungsort im Importland zur Verfügung stellt. Der Exporteur trägt bis dahin alle Kosten und Gefahren der Beförderung; aber ohne jeglichen „Zoll". D. h., der Importeur hat die Kosten für Zölle, Steuern und sonstige Einfuhrabgaben sowie die Gefahren der Erledigung der Zollformalitäten (z. B. durch die nicht rechtzeitige Gestellung und Einfuhrfreimachung der Ware) zu tragen. Die DDU-Klausel kann für jede Transportart verwendet werden. Wenn die Lieferung aber im Bestimmungshafen (an Bord des Schiffes oder auf dem Kai) erfolgen soll, dann ist die DES- oder die DEQ-Klausel zu verwenden. S. a. Incoterms 2000.

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