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... benannter Bestimmungsort, Kurzbezeichnung: DDP delivered duty paid named place of destinati­on. Vertragsformel der von der  Internationalen Handelskammer (ICC) entwickelten  Incoterms.

(... benannter Bestimmungsort) - (engl.) Delivered Duty Paid (DDP). International verwendete Handelsklausel, die besagt, dass der Exporteur die zur Einfuhr freigemachte Ware dem Importeur auf dem ankommenden Beförderungsmittel - unentladen - am benannten Bestimmungsort im Importland bereitstellt. Der Exporteur trägt bis dorthin alle Kosten und Gefahren der Beförderung der Ware, einschl. des „Zolls". (Der Begr. Zoll umfasst hier - wie bei der DDU-Klausel - die Verantwortung und die Gefahr der Erledigung der Zollformalitäten; er schließt die Bezahlung von Zöllen, Steuern und sonstigen Einfuhrabgaben ein.) Die DDP-Klausel kann für jede Transportart verwendet werden. Es sollte aber die DES-oder die DEQ-Klausel verwendet werden, wenn die Lieferung im Bestimmungshafen (an Bord des Schiffes oder auf dem Kai) vereinbart wird. Für den Exporteur stellt die DDP-Klausel eine Maximalverpflichtung dar; im Gegensatz zu seiner Mindestverpflichtung bei Vereinbarung der EXW-Klausel. S. a. Incoterms 2000.

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