(Deutschland). Das genossenschaftliche Verbandswesen ist mehrstufig organisiert. Regionalverbände führen in der Regel gesetzliche Prüfungen durch (genossenschaftliche Pflichtprüfung), sind aber auch betriebswirtschaftlich und (steuer)rechtlich beratend sowie in der Aus- und Weiterbildung tätig. Für einige Genossenschaftssparten gibt es indes spezielle Fachprüfungsverbände. Nationale Spitzenverbände der einzelnen Sparten vertreten und beraten ihre Mitglieder in wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Fragen und sind darüber hinaus zumeist auch für die Aus- und Weiterbildung zuständig. Im Einzelnen sind dies der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) in Berlin, der Deutsche Raiffeisenverband e. V. (DRV) in Bonn, der Zentralverband Gewerblicher Verbundgruppen e. V. (ZGV) in Berlin und der Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e. V. (ZdK) in Hamburg. Dachverband der Genossenschaftsorganisation ist der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. (DGRV) in Berlin. Ausserhalb dieser Gruppe steht das wohnungsgenossenschaftliche Verbandswesen, mit eigenen Regionalverbänden und dem Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. in Berlin (GdW) als nationalem Spitzenverband (Wohnungsgenossenschaften). Siehe auch Genossenschaft, deutsche und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft, österreichische. Internetadressen: http://www.dgrv.de; http://www.bvr.de; http://www.zgv-online.de; http://www.zdk-hamburg.de; http://www.gdw.de.
siehe Genossenschaftliches Verbandswesen.
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