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Genossenschaftliches Verbandswesen

(Deutschland). Das genossenschaftliche Verbandswesen ist mehrstufig organisiert. Regionalverbände führen in der Regel gesetzliche Prüfungen durch (genossenschaftliche Pflichtprüfung), sind aber auch betriebswirtschaftlich und (steuer)rechtlich beratend sowie in der Aus- und Weiterbildung tätig. Für ei­nige Genossenschaftssparten gibt es indes spezielle Fachprüfungsverbände. Nationale Spitzenverbände der einzelnen Sparten vertreten und beraten ihre Mitglieder in wirtschaftlichen, rechtlichen und steuer­lichen Fragen und sind darüber hinaus zumeist auch für die Aus- und Weiterbildung zuständig. Im Einzelnen sind dies der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) in Berlin, der Deutsche Raiffeisenverband e. V. (DRV) in Bonn, der Zentralverband Gewerbli­cher Verbundgruppen e. V. (ZGV) in Berlin und der Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaf­ten e. V. (ZdK) in Hamburg. Dachverband der Genossenschaftsorganisation ist der Deutsche Genos­senschafts- und Raiffeisenverband e. V. (DGRV) in Berlin. Ausserhalb dieser Gruppe steht das woh­nungsgenossenschaftliche Verbandswesen, mit eigenen Regionalverbänden und dem Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. in Berlin (GdW) als nationalem Spitzenver­band (Wohnungsgenossenschaften). Siehe auch  Genossenschaft, deutsche und  Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft, österreichi­sche. Internetadressen: http://www.dgrv.de; http://www.bvr.de; http://www.zgv-online.de; http://www.zdk-hamburg.de; http://www.gdw.de.

siehe   Genossenschaftliches Verbandswesen.

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