Aufgabe der GEMA ist die kollektive Wahrnehmung urheberrechtlicher Nutzungsrechte von Komponisten, Bearbeitern, Textern und Verlegern. Die GEMA lässt sich von den Nutzern der Musik bezahlen und schüttet ihre Einnahmen an ihre Mitglieder, deren Interessen sie wahrnimmt, aus. Die Höhe der Zahlungen richtet sich nach einem komplexen Punktesystem, das u.a. die Länge und Art des Werkes und der Zahl der potenziellen Hörer richtet. Internet-Adresse: www.gema.de.
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