Durch dieses Gesetz (auch Vermögensgesetz genannt) werden vermögensrechtliche Ansprüche von Personen geregelt, die ihr Vermögen nach 1949 durch Enteignung entschädigungslos verloren haben. Nach der Regelung »Rückgabe geht vor Entschädigung« im Einigungsvertrag zwischen der ehemaligen DDR und der Bundesrepublik Deutschland bezüglich der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten kommt
diesem Gesetz zwecks Regelung der Rückgabeansprüche eine besondere Bedeutung zu.
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