(Gleitpreisklausel): Ein im Gegensatz zum Festpreis durch vertragliche Vereinbarung an eine im Zeitverlauf sich verändernde Bezugsgröße gekoppelter Preis, durch den praktisch das üblicherweise vom Anbieter getragene Preissteigerungsrisiko auf den Abnehmer übertragen wird. Der Freiheit, durch vertragliche Vereinbarung einen Preis an eine veränderliche Bezugsgröße zu knüpfen, sind keinerlei Grenzen gesetzt. In der Realität kommen vor allem der am Fälligkeits- oder Liefertermin geltende Marktoder Börsenpreis, der Preisindex für die Lebenshaltung, der Baukostenindex u.ä. in Frage.
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