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Haager Markenschutzabkommen

ist ein für den Markenschutz wichtiges in­ternationales Vertragswerk vom 6.11.1925 (1984 in seiner letzten Fassung von 1960 in Kraft getreten) und befaßt sich im Rahmen des weltweiten gewerblichen Rechtsschutzes mit einer internationalen Hinterlegung ge­werblicher Muster oder Modelle. Das Instru­ment wird von der WIPO verwaltet. Seit dem 1.7.1988 müssen alle Geschmacksmu­ster zentral beim Deutschen Patentamt in München angemeldet werden. Literatur; Gerstenberg, E., Geschmacksmusterge­setz, Heidelberg 1988.

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