ist ein für den Markenschutz wichtiges internationales Vertragswerk vom 6.11.1925 (1984 in seiner letzten Fassung von 1960 in Kraft getreten) und befaßt sich im Rahmen des weltweiten gewerblichen Rechtsschutzes mit einer internationalen Hinterlegung gewerblicher Muster oder Modelle. Das Instrument wird von der WIPO verwaltet. Seit dem 1.7.1988 müssen alle Geschmacksmuster zentral beim Deutschen Patentamt in München angemeldet werden. Literatur; Gerstenberg, E., Geschmacksmustergesetz, Heidelberg 1988.
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