Hague Rules
Das Internationale Abkommen zur einheitlichen Feststellung von Regeln über Konnossemente vom 25. August 1924 (bekannter als «Hague Rules» oder «Haager Regeln») dient der Rechtsvereinheitlichung der Güterbeförderung zur See, indem es für Frachtverträge, über die ein Konnossement oder ein gleichartiges Dokument für die Beförderung von Gütern zur See ausgestellt ist, in Bezug auf das Einladen, Handhaben, Stauen, Befördrn, Verwahren, Betreuen und Ausladen der zu befördernden Güter bestimmte Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen sowie Rechte und Haftungsbeschränkungen für den Verfrachter begründet. Bei Charterpartie-Konnossementen kommen die Haager Regeln erst von dem Augenblick an zur Anwendung, in dem das Konnossement an einen Dritten begeben wird.
Die Haager Regeln sind durch ca. vierzig Staaten ratifiziert worden; darüber hinaus hat eine ganze Reihe von Staaten den Inhalt übernommen.
Sie haben im deutschen Seehandelsrecht zu einer im Handelsgesetzbuch (HGB) festgelegten Regelung des zwingenden Umfangs der seefrachtvertraglichen Mindesthaftung bei Ausstellung eines Konnossements geführt, (Hamburg-Regeln)
(engl.: Hague Rules). Sie wurden mit dem Internationalen Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über Konnossemente v. 25.08.1924 vereinbart. Rd. 40 Staaten haben dieses Abkommen in der Zwischenzeit ratifiziert. In Deutschland trat es am 01.01.1940 in Kraft; die H. R. sind auch in das HGB eingeflossen. Viele Staaten haben die H. R. in ihr nationales Recht übernommen, ohne selbst das Abkommen ratifiziert zu haben. Mit den H. R. ist ein einheitliches Recht im Bereich der Güterbeförderung auf See im Hinblick auf das Einladen, die Handhabe, das Verstauen, das Befördern, das Verwahren, das Betreuen und das Ausladen von Seefracht geschaffen worden. 1968 wurden auf der 12. Diplomatischen Seerechtskonferenz in Brüssel Änderungen und Ergänzungen der H. R. beraten und beschlossen, die sog. Haager-Visby-Regeln. Diese sind aber nie in Kraft getreten. Erst eine UN-Konferenz in Hamburg brachte im Jahre 1978 mit der Unterzeichnung eines Übereinkommens über die Beförderung auf See die erforderliche Weiterentwicklung, die sog. Hamburger Regeln.
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