Güterbeförderung Güter können mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln befördert werden: mit Luftfahrzeugen. mit der Eisenhahn. mit Schiffen (Binnen-/Seeschifffahrt) und Kraftfahrzeugen (Güterkraftverkehr). Beim Güterkraftverkehr sind zu unterscheiden: der erlaubnispflichtige Güternahverkehr (Beförderung innerhalb der Nahzone, also vom Standort aus 75 km im Umkreis) sowie der genehmigungspflichtige Güterfernverkehr (Beförderung über die Nahzone hinaus). Zu erwähnen sind noch der erlaubnispflichtige Umzugsverkehr (Beförderung von Umzugsgut u. a.) und der Werkverkehr (Beförderung von Gütern eines Unternehmens mit eigenen Fahrzeugen und angestellten Fahrern nur für eigene Zwecke).
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