— HZV Diese Hinterbliebenenversorgung für den Mitversicherten kann nur in Verbindung mit einer Rentenversicherung abgeschlossen werden. Die Hinterbliebenen-Zusatzversicherung ist also eine Zusatzversicherung zur Rentenversicherung, die hierbei als Hauptversicherung bezeichnet wird. Im Falle des Todes des Hauptversicherten wird die Hinterbliebenenrente bis zum Tode des Mitversicherten gezahlt. Beim Tode des Mitversicherten erlischt die Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung (HZV). Je nach Hauptversicherungstarif und Rentenbeginnalter des Hauptversicherten kann die Hinterbliebenenrente bis zu 100 Prozent der Hauptrente betragen.
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