(in der Produkthaftung), die Beschaffenheit des Produkts ist zwar in Ordnung, doch der Hersteller hat es versäumt erforderliche warnende Angaben und Hinweise zu geben. Instruktionsfehler lagen zugrunde bei den zahlreichen Entscheidungen zum „Dauernuckeln” an mit Kindertee gefüllten Babyflaschen.
Literatur: BGHZ 116, 60 ff., „Kindertee I”; Neue Juristische Wochenschrift 1994, 932 ff, „Kindertee II”.
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