werden dann angesetzt, wenn Flächen oder Gebäude für Betriebszwecke genutzt werden, ohne dass dafür Mietaufwand anfällt. Dies ist dann der Fall, wenn unentgeltlich das Mietobjekt überlassen wird, indem es sich im Privatbesitz des Unternehmers befindet oder durch Fördermassnahmen von Kommunen keine Miete berechnet wird. Die Höhe der kalkulatorischen Miete entspricht dem Mietaufwand, der für ein vergleichbares Mietobjekt anfallen würde. Siehe auch Kostenartenrechnung (mit Literaturangaben).
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