neben dem Verursacher-, Gemeinlast- und Vorsorgeprinzip eines der Grundprinzipien des umweltpolitischen Instrumenteneinsatzes in einer pluralistischen Gesellschaft. Ziel ist die Einbeziehung aller gesellschaftlichen Gruppen und damit der Betroffenen in den umweltpolitischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozeß, ohne jedoch die Verantwortlichkeit der demokratisch legitimierten staatlichen Entscheidungsträger aufzuweichen. Das Kooperationsprinzip soll helfen, Ziele der Umweltschutzpolitik besser zu definieren und zu operationalisieren und das Umweltbewußtsein der Bevölkerung zu stärken (Umweltökonomik). Darüber hinaus wird mit dem Kooperationsprinzip versucht, eine drohende staatliche Reglementierung im Vorfeld durch freiwillige Abkommen zur Selbstbindung oder Selbstverpflichtung (z.B. bei Branchenabkommen) überflüssig zu machen.
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