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Korruption

ist kein klar definierter und deutlich abgegrenzter juristischer Tatbestand; dementsprechend werden un­terschiedliche Sachverhalte als Korruption bezeichnet, von eher unmoralischen Verhaltensweisen bis zu eng definierten strafrechtlichen Tatbeständen wie Bestechung, Erpressung und Betrug. Gemeinsam ist allen Korruptionspraktiken, dass „Funktionsträger” ihre Position missbräuchlich ausnutzen, um sich persönliche Vorteile zu verschaffen. Korruption ist durch folgende Merkmale geprägt: Es kommt zum Regelverstoss, zum Missbrauch einer privaten oder öffentlichen Machtposition, dient der privaten Be­reicherung, geht im Regelfalle auf Kosten Dritter oder des Gemeinwesens und erklärt die Heimlichkeit der Transaktion. Bei ökonomischer Betrachtung lassen sich drei Akteure identifizieren: Vorteilsgeber (z.B. der Beste­chende, ein Vertriebsmitarbeiter), Vorteilsnehmer (z.B. der Bestochene, ein für die Auftragsvergabe zuständiger Beamter) und „Geschäftsherr” des Bestochenen, also der Geschädigte (z.B. Kommune). Korruption setzt damit grundsätzlich ein Prinzipal-Agency-Verhältnis voraus. Siehe auch   Wirtschaftsethik und   Unternehmensethik (mit Literaturangaben).

Literatur: Dietz, Markus, Korruption. Eine institutionenökonomische Analyse, Berlin 1998; Lambsdorff, Johann Graf, Korruption als mühseliges Geschäft — eine Transaktionskostenanalyse, in: Pieth, M./Eigen, P., Korruption im internationalen Geschäftsverkehr. Bestandsaufnahme, Bekämpfung, Prävention, Neuwied 1999, S. 56-87; Noll, B., Wirtschafts- und Unternehmensethik in der Marktwirt­schaft, Stuttgart 2002. Internetadressen: (Transparency International) http://www.transparency.org/documents.

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