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Kostenstellen-Überdeckung

Liegt für eine   Kostenstelle im Rahmen der   Betriebsabrechnung und Kostenkontrolle vor, wenn die   Ist-Kosten niedriger als die   Normal-Kosten (die mit Normal-Zuschlägen verrechneten Ge­meinkosten) sind, d.h. die im Rahmen der Vorkalkulation veranschlagten Gemeinkosten in der Realität unterschritten wurden. Eine Überdeckung bedeutet, dass die Kosten zu umfänglich kalkuliert und ggf. lukrative Aufträge fälschlicherweise nicht angenommen wurden. Überdeckungen können verursacht sein durch
(1) eine gestiegene Auslastung in der Kostenstelle und Fixkostendegression,
(2) eine gestie­gene Produktivität, weniger Ausschuss bzw. Schwund oder/und
(3) gesunkene Einkaufspreise. Siehe auch   Kostenstellenrechnung (mit Literaturangaben).

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