Liegt für eine Kostenstelle im Rahmen der Betriebsabrechnung und Kostenkontrolle vor, wenn die Ist-Kosten niedriger als die Normal-Kosten (die mit Normal-Zuschlägen verrechneten Gemeinkosten) sind, d.h. die im Rahmen der Vorkalkulation veranschlagten Gemeinkosten in der Realität unterschritten wurden. Eine Überdeckung bedeutet, dass die Kosten zu umfänglich kalkuliert und ggf. lukrative Aufträge fälschlicherweise nicht angenommen wurden. Überdeckungen können verursacht sein durch
(1) eine gestiegene Auslastung in der Kostenstelle und Fixkostendegression,
(2) eine gestiegene Produktivität, weniger Ausschuss bzw. Schwund oder/und
(3) gesunkene Einkaufspreise. Siehe auch Kostenstellenrechnung (mit Literaturangaben).
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