Man unterscheidet
(1) nach der institutionellen Stellung des Markenträgers: Herstellermarken und Handelsmarken,
(2) nach der geographischen Reichweite der Marke: (regionale) nationale und internationale Marken,
(3) nach der vertikalen Reichweite der Marke im Warenweg: Fertigproduktmarken und Subsidiärmarken (verschwindend, nicht verschwindend),
(4) nach der Anzahl der Markeneigner. Individualmarken und Kollektivmarken,
(5) nach der Zahl der markierten Güter: Einzelproduktmarken, Rangemarken und Dachmarken,
(6) nach den bearbeiteten Marktsegmenten: Erstmarken, Zweitmarken und Drittmarken,
(7) nach dem Herstellerbekenntnis: Eigenmarken, Fremdmarken und Lizenzmarken,
(8) nach dem Inhalt der Marke: Firmenmarken und Phantasiemarken,
(9) nach der Verwendung wahrnehmungsbezogener Markierungsmittel: optische Marken, akustische Marken, olfaktorische Marken und taktile Marken, (10) nach der Art der Markierung: Wortmarken, Bildmarken und Wort•Bild• Marken. Siehe auch Handelsmarke, Subsidärmarke, Kollektivmarke, Rangemarke, Dachmarke, Erstmarke, Zweitmarke, Drittmarke, Lizenzmarke, Transfermarke, Gattungsware, Premiummarke, Luxusmarke sowie Marke, Markenführung und Markenbewertung.
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