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Methode der kritischen Ereignisse

(critical in­cidents):
1. Eine Methode zur Erhebung von Da­ten, die das Arbeitsverhalten erklären sollen. Da­bei werden die Befragten gebeten, über Situatio­nen der eigenen beruflichen Tätigkeit zu berich­ten, die sie als ungewöhnlich angenehm oder un­gewöhnlich unangenehm in Erinnerung haben. Es werden also nicht typische oder repräsentati­ve, sondern extreme Ereignisse erhoben.

2. In der Personalbeurteilung, ein Verfahren, das unterstellt, es gäbe bestimmte Verhaltens­weisen, die über Erfolg oder Mißerfolg eines Auf­gabenvollzugs- und Führungsprozesses ent­scheiden (kritische Ereignisse). Dem Beurteiler wird für die vom zu Beurteilenden auszuführende Aufgabe eine Liste der wichtigsten Arbeitsanfor­derungen (critical job requirements) vorgegeben. Die Aufgabe des Beurteilers besteht darin, den Untergebenen im Hinblick auf diese Kriterien bei der Arbeit zu beobachten und herausragende Er­eignisse (critical incidents) positiver oder negati­ver Art festzuhalten. Auf diese Weise entsteht Stück für Stück ein Verhaltensprotokoll, das ausführlich über das Leistungsverhalten des zu Beurteilenden unterrichtet. Die im Zeitverlauf be­obachteten kritischen Ereignisse werden nach Häufigkeit und Bedeutung geordnet und bilden so die Grundlage für eine zusammenfassende Beurteilung.
Der Vorteil dieser Methode besteht darin, dass der Vorgesetzte die Beurteilung nicht mehr an diffusen Persönlichkeitsmerkmalen, sondern an konkreten Ereignissen festzumachen hat. Darüber hinaus wird durch die kontinuierliche Protokollführung der häufig zu beobachtenden Tendenz entgegengewirkt, die Beurteilung schwergewichtig auf die kurz vor dem Beurtei­lungszeitpunkt gezeigten Verhaltensweisen zu stützen.
Ein Nachteil dieses Verfahrens ist der extrem ho­ he Zeitaufwand für den Vorgesetzten. Ferner werden Vorgesetzte durch diese Methode dazu verleitet, Untergebene permanent zu kontrollie­ren. Das Vorgesetzten-Mitarbeiter-Verhältnis wird dadurch nachhaltig belastet. Untergebene fühlen sich unbehaglich, weil alles, was sie tun, in einem Protokoll seinen Niederschlag findet (“Sündenregister”).

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