Zur Risikoabsicherung des Vermieters gegen Mietverlust. Dabei ist der Mietverlust die Folge eines Versicherungsfalles der Gebäudeversicherung. Ersetzt wird dem Hausbesitzer der Schaden, der ihm durch eine Beschädigung der vermieteten Räume und dadurch entsteht, dass der Mieter aufgrund des Mietvertrages oder laut Gesetz die Zahlung des Mietzinses verweigern kann. Es wird auch Schaden ersetzt, der dem Versicherungsnehmer deshalb entsteht, weil die von ihm selbst genutzten Räume nicht oder nur teilweise nutzbar sind und aufgrund des Schadensereignisses andere Räume gemietet werden müssen.
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