Eine Form der Budgetierung, die eine Anpassung des Budgets erst im Rahmen der Budgetkontrolle vorsieht. Bei Nachtragsbudgets werden unvorhergesehene Ausgaben oder fehlkalkulierte Kosten in ein separates Budget eingebracht und dem Ursprungsbudget hinzugefügt.
Da mögliche Korrekturen erst nach dem Vollzug einsetzen, kann diese Anpassungsform allerdings keine Steuerungswirkung entfalten, sondern nur eine sachgerechtere Beurteilung bewirken. Deshalb wird häufig vorgeschlagen, die Budgetvorgaben nicht nur am Ende, sondern bereits während des Budgetjahres fortlaufend oder in kurzen Intervallen an veränderte Entwicklungen anzupassen.
Ein derartiges Vorgehen erhöht allerdings die zeitliche Belastung und den formalen Aufwand für die Budgetverantwortlichen und kann auch Verwirrung stiften, da ständige Revisionen die Eindeutigkeit der Handlungsorientierung beeinträchtigen können.
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