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Negoziierungskredit

(gleichbedeutend: Negoziationskredit, Bevorschussungskredit). Die Begriffe „negoziieren” bzw. „Ne­goziierungskredit” u.A. werden in der Literatur ebenso wie in der betrieblichen Praxis mit unterschied­lichen Vorstellungsinhalten verbunden. Als gemeinsames Kriterium kristallisiert sich heraus, dass der Vorgang des Negoziierens eine Kreditgewährung (Bevorschussung, Beleihung) z.B. eines Exportge­schäftes bzw. von (Export-)Dokumenten umfasst, aber auch die Bevorschussung oder den Ankauf von (Export-)Forderungen bzw. die Diskontierung von Wechseln. Siehe z.B.   negoziierbares Akkreditiv.

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