(gleichbedeutend: Negoziationskredit, Bevorschussungskredit). Die Begriffe „negoziieren” bzw. „Negoziierungskredit” u.A. werden in der Literatur ebenso wie in der betrieblichen Praxis mit unterschiedlichen Vorstellungsinhalten verbunden. Als gemeinsames Kriterium kristallisiert sich heraus, dass der Vorgang des Negoziierens eine Kreditgewährung (Bevorschussung, Beleihung) z.B. eines Exportgeschäftes bzw. von (Export-)Dokumenten umfasst, aber auch die Bevorschussung oder den Ankauf von (Export-)Forderungen bzw. die Diskontierung von Wechseln. Siehe z.B. negoziierbares Akkreditiv.
Vorhergehender Fachbegriff: Negoziierungsklausel | Nächster Fachbegriff: Neighbourhood Store
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|