Eine Abweichungs- oder Deviationsklausel. Sie wird in der Seeschifffahrt im Rahmen von Zeitcharter-Verträgen vereinbart. Mit ihr behält sich der Reeder oder Verfrachter die Ausübung des Rechts zur Abweichung von dem vereinbarten Reiseweg im Falle wichtiger Gründe (z. B. Naturereignis, Unfall von Schiff und Ladung, Rettung auf hoher See von Menschenleben und Eigentum) vor. Vgl. Overcarriage clause.
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