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Parallel-Geschäft

auch Junktim-Geschäft bzw. Counter-Purchase genannte Form von   Kompensationsgeschäften in Form zweier getrennter Liefergeschäfte für sog.   Hardware und sog.   Software, jeweils mit Geld­zahlungen als Gegenleistung. Auf diese Weise kann das Hardware-Liefergeschäft finanziert und   kreditversichert werden bzw. die Liefer- und Abnahmepflicht der sog.   Software an Dritte über­tragen werden. Die getrennten Lieferverträge werden i.d.R. durch Vertragsstrafen verknüpft.

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