Hardware ist die Bezeichnung für die maschinell-technischen Bestandteile einer Datenverarbeitungsanlage:
Zentraleinheit, Speicher, Ein- und Ausgabegeräte.
Die Funktionen der Hardware werden durch Programme ausgelöst und gesteuert. Erst im Zusammenhang mit den Programmen, der Software, ergibt sich ein gebrauchsfähiges System.
Hinweis:
Ein Computer besteht aus Hardware und Software.
ist ein Begriff der elektronischen Datenverarbeitung für alle maschinell-technischen Bestandteile einer Datenverarbeitungsanlage. Zur Hardware gehören: Ein- und Ausgabegeräte, Datenübermittlungsgeräte, Zentraleinheit, Speicher, sonstige Peripheriegeräte. Programme steuern die Funktionen der Hardware-Geräte. Diese Programme werden als Software bezeichnet. Hardware und Software machen im Zusammenspiel aus der Datenverarbeitungsanlage ein funktionierendes System.
In der EDV Bezeichnung für sämtliche technischen Geräte, Einrichtungen oder Teile, die zusammen mit der Software das Rechnen ermöglichen. Hierzu gehören neben dem Computer Speicher, Terminals, Drucker, Datenfernleitungen, MODEMs usw.
Teil der EDV, der sich auf die sachlich-technische Ausrüstung bezieht (Computer). Ggs.: Software.
Gesamtheit aller physisch-körperlichen Komponenten einer EDV-Anlage: • Zentraleinheit • Peripherie (Bildschirme, Magnetplatten, Drucker,...), • Einrichtungen für die Datenübermittlung ( Kanal), • Datenerfassungsgeräte. Die Hardware ist ein wichtiges Teilsystem einer EDV-Anlage. Die gesamte Hardware- Struktur wird auch Konfiguration genannt. Sämtliche Hardware-Komponenten können jeweils über eine eigene Steuerung verfügen, müssen aber innerhalb eines EDV-Systems kommunizieren und kooperieren.
(bei Kompensationsgeschäften), im Kompensationsgeschäft übliche Bezeichnung für Waren mit internationalem Handelswert, z.B. Maschinen und Investitionsgüter. Gegenbegriff: Software.
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