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Software

Software ist die zusammenfassende Bezeichnung für alle Programme, die auf einer EDV-Anlage ausgeführt werden können. Erst im Zusammenspiel mit der Hardware ergibt sich ein gebrauchsfähiges System.

Arten:
Man unterscheidet Systemsoftware und Anwendungssoftware. Die Systemsoftware bildet zusammen mit der Hardware die Grundlage für das Funktionieren der EDV-Anlage. Die Anwendungssoftware dient unmittelbar der Lösung betriebswirtschaftlicher Probleme.

Software

Systemsoftware
- Betriebssystem
- Übersetzer für Programmiersprachen

Anwendungssoftware
- Tabellenkalkulation
- Textverarbeitung
- Finanzbuchhaltung

Hinweis:
Ein Computer besteht aus Hardware und Software.

ist die Bezeichnung für alle Programme, die zum Betrieb einer EDV-Anlage und ihrer Speicher-, Ein- und Ausgabegeräte sowie zur Erledigung der Rechenaufgaben nötig sind. Ergänzung: Hardware.

Bezeichnung für die Gesamtheit der Programme für den BetrieBund die Nutzung von Elektronischen Datenverarbeitungssystemen. Das eingesetzte Maschinensystem (Hardware) bedarf, soll es Datenverarbeitungsaufgaben übernehmen, der Ergänzung durch ein Programmsystem (Software), das den Einsatz der maschinellen Komponenten steuert, koordiniert und überwacht. Unter einem Programm verstehen wir hier eine Arbeitsvorschrift, die, aus einer Folge von Einzelanweisungen bestehend, dem Aufgabenträger Datenverarbeitungsanlage (DVA) die gewünschte Verarbeitungslogik vorgibt.
Nach der Zwecksetzung können Programme dem allgemeinen Betrieb der DVA dienen und werden dann als Systemprogramme oder in ihrer Gesamtheit auch als Systemsoftware oder Betriebssystem bezeichnet, sie können aber auch zur Lösung anwenderspezifischer Probleme bestimmt sein und werden dann Anwenderprogramme bzw. analog Anwendersoftware genannt. Die heutigen DVA sind ohne Systemsoftware im allgemeinen nicht mehr arbeitsfähig, d. h. erst das Zusammenwirken von Hardware und Systemsoftware ermöglicht den Rechnerbetrieb. Für die von den Computer-Herstellern angebotenen DVA werden deshalb auch gleich die benötigten Betriebssysteme als Grund ausstattung oder als wahlweise ausbaufähige Bibliothek mitgeliefert. Wichtige Bestandteile der Betriebssysteme, die sich teilweise beträchtlich in ihrer Leistungsfähigkeit unterscheiden, sind die Organisationsprogramme (das Kernstück jeden Betriebssystems) sowie die Überset-zungs und Dienstprogramme. Die für die Lösung der dem Datenverarbeitungssystem übertragenen Aufgabenstellungen eingesetzte Anwendersoftware läßt sich nach verschiedenen Kriterien in Teilmengen gliedern. Häufige Unterscheidungen sind die nach der Herkunft in fremdbezogene und selbsterstellte Programme oder nach der Verwendbarkeit in Individu-allösungen und vielfach verwendbare Programme, wobei letztere wiederum untergliedert werden können in die äußerst anpassungsfähigen und vielfältig variierbaren Modularpro-gramme und die weniger flexiblen Standardprogramme.


Gesamtheit aller für eine EDV-Anlage verfügbaren Programme. Man unterscheidet Anwendungssoftware um:1\' Systemsoftware (vgl. Abb.). Anwendungssoftware dient im Zusammenhang mit dem kommerziellen Einsatz von EDV-Anlagen der Lösung betriebswirtschaftlicher Probleme. Systemsoftware bildet mit der Hardware zusammen die Grundlage für das Funktionieren des EDV-Systems. Software Die Gesamtheit aller Systemprogramme bildet das Betriebssystem. Dieses ist im Regelfall auf die vorhandene Hardware abgestimmt und dient zur Steuerung des EDV-Systems, zur Programmerstellung (Software-Engineering), Durchführung häufig benötigter Hilfs-Funktionen (Dienstprogramme) sowie Ansteuerung der Hardwareeinheiten (Peripherie). Steuerungsprogramme übernehmen die Ablaufsteuerung in einer EDV-Anlage, indem sie den Benutzern bzw. Anwendungsprogrammen die benötigten Ressourcen zuteilen und zur Durchführung anstehende Aufgaben zur Bearbeitung einplanen. Als Programme für die Programmerstellung fungieren Editoren, Übersetzer, Binder, Lader und Testhilfen (debugging). Dienstprogramme für häufig vorkommende Arbeiten sind Sortier- und Mischroutinen sowie Anweisungen, die der Administration der EDV-Anlage dienen (Abrechnungsfunktionen, Statistiken). Die Ansteuerung der Hardware durch spezielle Systemprogramme ist zur-Umsetzung der logischen Befehle einer Zentraleinheit in physikalisch orientierte Anweisungen zum Zugriff auf die Peripherie notwendig. Die Systemsoftware wird meist, zusammen mit dem EDV-System erstanden, in nur geringem Umfang modifiziert und ist die Grundlage für die auf einem EDV-System ablaufenden Anwendungsprogramme. Anwendungssoftware lässt sich unterteilen in Individualentwicklungen und  Standardsoftware. Erstere können durch Mitarbeiter des eigenen Unternehmens vorgenommen werden, aber auch als Auftrag an ein Softwarehaus vergeben werden.             

(bei   Kompensationsgeschäften), im   Kompensationsgeschäft übliche Bezeichnung für Gegenliefe­rungswaren mit geringem internationalen Handelswert, z.B. Agrarprodukte und Waren geringer Quali­tät, auch Soft Commodities genannt. siehe   Programm.

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