(auch Systemprogramm). Ein einzelnes Computerprogramm oder ein System aus mehreren Programmteilen, das für computerinterne Aufgaben zuständig und damit Bestandteil des Betriebssystems eines Computers ist (z.B. Laden und Ausführen von Anwendungssoftware, Kopieren einer Datei auf einen anderen Datenträger). Als Systemsoftware wird zudem auch Software bezeichnet, die zwar nicht zum Betriebssystem im engeren Sinne zählt, jedoch sehr eng mit diesem zusammenarbeitet und keinen unmittelbaren Anwendungsbezug aufweist (z.B. Software zur Steuerung der Kommunikation in einem Computernetz. Ggs. Anwendungssoftware).
Die Systemsoftware umfaßt alle Programme, die die Programmierung und Kommunikation mit der EDV-Anlage gestatten und erleichtern. ZurSystemsoftware gehören das Betriebssystem, die Compiler und dieDienstprogramme. Da die Systemsoftware vom Hersteller einer EDV-Anlage mitgeliefert wird und sehrstark rechnerbezogen ist, ist sie aufanderen Rechnern im allgemeinennicht ablauffähig. Die mangelndePortabilität bedingt hohe Umstellungskosten bei einem Herstellerwechsel.
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