(auch Applikation, Anwendungsprogramm, Anwendungssystem). Ein einzelnes Computerprogramm oder ein System aus mehreren Programmteilen, das zur Lösung einer bestimmten Aufgabe der betrieblichen Informationsverarbeitung oder zur Unterstützung eines bestimmten betrieblichen Arbeitsbereichs (z.B. Rechnungsschreibung, Lagerbestandsführung, Kalkulation) dient (Ggs. Systemsoftware).
Unter Anwendungssoftware versteht man Programme und Programmsysteme, die zur Lösung einer Benutzeraufgabe eingesetzt werden. Anwendungssoftware ist branchen und / oder funktionsbezogen. Nach der Erstellung unterscheidet man zwischen fremderstellter und eigenerstellter Software. Fremderstellte Software kann Standardsoftware sein oder von Softwarehäusern im Auftrag eines Unternehmens erstellte Software. Eigenerstellte Software wird von Unternehmen selbst nach eigenen Spezifikationen erstellt. Standardsoftware wird firmenunabhängig von Softwarehäusern oder Hardwareherstellern für bestimmte Funktionen und / oder Branchen entwickelt. Über Parametersteuerung kann daraus eine betriebsspezifische Software erstellt werden. In den meisten Fällen ist aber eine organisatorische Anpassung an die Standardsoftware erforderlich. Die Kosten von eigen bzw. in Auftrag erstellter Software liegen wesentlich über den Kosten für Standardsoftware, da bei Standardsoftware die Entwicklungskosten auf mehrere Anwender verteilt werden können. Die Portabilität von Standardsoftware ist im allgemeinen höher als bei eigen oder in Auftrag erstellter Software. Eine Übersicht über die am Markt verfügbare Standardsoftware liefert der halbjährlich erscheinende ISISReport (Hrsg.: Nomina Gesellschaft für Wirtschafts und Verwaltungsregister mbH, München).
Software, Standardsoftware
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