Anwendungssoftware
(Unternehmenssoftware, Business Software, Enterprise Software) stellt i.e.S. die Gesamtheit von Anwendungsprogrammen und zugehörigen Daten für ein konkretes Einsatzgebiet dar. In einer weiter gefassten Definition gehört zu einem Anwendungssystem auch das zugrunde liegende Basissystem, bestehend aus der Systemplattform mit Hardware und Systemsoftware sowie den zur Vernetzung der beteiligten Arbeitsplätze erforderlichen Kommunikationseinrichtungen. Anwendungssysteme repräsentieren den automatisierten Teil von Informations- und Kommunikationssystemen und werden in nahezu allen betrieblichen und institutionellen Funktionalbereichen, wie z.B. Beschaffung, Controlling und Personalwesen, eingesetzt. Anwendungssysteme lassen sich u.a. nach den unterstützten betrieblichen Funktionen, nach den Branchen, in denen sie eingesetzt werden, nach dem Verwendungszweck, nach dem Leistungsumfang sowie nach dem Grad der Standardisierung klassifizieren. Anhand des Verwendungszwecks werden operative Systeme, Führungssysteme und Querschnittssysteme unterschieden. Während operative Systeme Administrations- und Dispositionsaufgaben im operativen Bereich übernehmen, unterstützen Führungssysteme die verschiedenen Managementebenen bei der Planung und Kontrolle. Querschnittssysteme, wie z.B. Bürosysteme und wissensbasierte Systeme, können auf allen organisationalen Ebenen zum Einsatz kommen. Siehe auch Wirtschaftsinformatik, Grundlagen und ERP-Systeme, jeweils mit Literaturangaben.
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