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Personalwesen

Sammelbegriff für die betriebliche Praxis sowie auch die betriebswirtschaftliche Analyse der Einsatzmöglichkeiten physischer und psychischer Fähigkeiten eines Beschäftigten bzw. einer Belegschaft zur Realisierung der unternehmerischen Zielsetzung (Unternehmensziele). In der betrieblichen Praxis geht es vor allem um die langfristige Sicherstellung des Bedarfs an Mitarbeitern in qualitativer, quantitativer, zeitlicher und räumlicher Hinsicht. Das Personalwesen wird bei Fragen der Personalauswahl (Personalauswahlverfahren), der Personalentwicklung, der Lohn- (Lohn, Gehalt) und Arbeitsgestaltung sowie der Gestaltung freiwilliger betrieblicher Leistungen eingeschaltet.

In der Wirtschaftssoziologie: meist als „betriebliches“ Personalwesen qualifiziert, Sammelbezeichnung für alle jene innerorganisatorischen Aufgaben, die zur Personalorganisation, Personalpolitik, Personalführung und Personalverwaltung gehören. Die Aufgabenschwerpunkte des P.s verlagerten sich von den adaptiven, über die integrierenden und kontrollierenden immer mehr zu den motivierenden, qualifizierenden und planenden Funktionen.

Siehe auch Personalwirtschaft

grenzt sich vom heutigen   Personalmanagement durch die Betonung der verwaltenden, passiven Elemente ab, gilt jedoch als veralteter Ausdruck. Umfassende Begriffe sind   Personalarbeit,   Per­sonalmanagement und  Human Resource Management, die i.A. synonym verwendet werden.

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