bewußte oder unbewußte gleichgerichtete Preisgestaltung (autonomes Parallelverhalten) unter wenigen miteinander konkurrierenden Unternehmen ohne Abstimmung der Verhaltensweisen bei den Aktionsparametern des Wettbewerbs (z.B. Preise, Konditionen) aufgrund der Kenntnis der Interdependenz der Marktstrategien, d.h. der Reaktion des Wettbewerbers. Im Gegensatz zu den untersagten aufeinander - abgestimmten Verhaltensweisen gilt parallel pricing, soweit kein koordiniertes, abgestimmtes Vorgehen vorliegt (z.B. durch Zusendung von Preislisten an Konkurrenten, um deren Reaktion abzuwarten), als faktische Wettbewerbsbeschränkung (Marktinformationsverfahren).
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