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Marktinformationsverfahren

kooperative Form des Austauschs marktrelevanter Informationen zur Verbesserung der Voraussetzungen für eine marktorientierte Unternehmensführung bzw. Erhöhung der - Markttransparenz unter den Beteiligten. Die Daten können sich beziehen auf Marktlage und -entwicklung, Produktionsbedingungen und Kapazitäten, aber auch Preise, Konditionen und Rabatte umfassen. Marktinformationsverfahren können als Preismeldeverfahren (Preismeldestelle, open-price association) durch Vereinheitlichung der Preise zu mehr - Preiswettbewerb führen, andererseits sind sie in straffer Form und in Verbindung mit abgestimmten Verhaltensweisen dazu geeignet, als Wettbewerbsbeschränkungen zu wirken, da die reaktionsverbundenen Unternehmen in der Lage sind, sich dem Wettbewerbsprozess schneller und gezielter anzupassen. Gemäss Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind sie daher i.d.R. laut § 1 untersagt.
Marktinformationsverfahren Anbietermeldestellen dienen dem Zweck, potentielle Angebotsbewerber vor Angebotsabgabe miteinander bekanntzumachen, ohne dass Preisinformationen ausgetauscht werden (wie beim - Submissionskartell). Marktinformationsverfahren zum bloßen Erfahrungs- und Meinungsaustausch, etwa für Branchen- und Betriebsvergleiche, sind zulässig; soweit sie einheitliche Methoden der Leistungsbeschreibung oder Preisaufgliederung vertraglich oder durch Beschluss vorsehen, werden sie mit Anmeldung bei der Kartellbehörde wirksam (Bundeskartellamt).

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