ist ein internationales Abkommen vom 20.3.1883 zum Schutz des gewerblichen Eigentums; (ein Verband, dem rd. 100 Mitgliedsstaaten angehören). Art. 9 PVÜ befaßt sich z. B. mit der Beschlagnahme widerrechtlich geführter Hersteller- und Handelsmarken (Markenschutz). Das Instrument wird von der WIPO verwaltet.
Literatur: Gerstenberg, E., Geschmacksmusterge- setz, Heidelberg 1988.
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