(Steuerrecht, Internationales). Sind im Welteinkommen (siehe auch Universalitätsprinzip) Einkünfte aus der Tätigkeit in mehreren ausländischen Staaten enthalten, wird die Anrechnung für jeden Staat getrennt durchgeftihrt. Anrechnungsüberhänge dürfen somit nicht zwischen den einzelnen Staaten verrechnet werden. Diese getrennte Anrechnung erfolgt zum Beispiel in Deutschland gem. § 68a Satz 2 EStDV i.V.m. § 34c Abs. 7 Nr. 1 EStG.
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