sind monetäre Qualitätsgarantien im Rahmen des Nachkaufmarketing und der Preisdurchsetzung, dieinsb. das Vertragsverhältnis zwischen Handelsunternehmen und Endverbrauchern betreffen. Sie beziehen sich zum einen auf gesetzliche Regelungen (Wandelung, Minderung §§ 462, 465 BGB), können jedoch auch als freiwillige Garantieverpflichtungen der Unternehmen über die gesetzliche Anspruchsgrundlage hinaus gehen. Im letzteren Fall sind sie hinsichtlich ihres Umfangs sowie ihrer Geltungsdauer individuell zu gestalten. In Form von Geld-zuriick-Garantien bei Nichtgefallen oder Preiserlassungsgarantien bei nachweislich geringeren Konkurrenzpreisen sollen Preisgarantien das subjektiv empfundene Kaufrisiko der Konsumenten reduzieren. Bezogen auf die Nachkaufphase besitzen Preisgarantien eine große Bedeutung für die Nachkaufzufriedenheit (Zufriedenheitsforschung). Als kostengünstige standardisierte Sofort-Maßnahme kann insb. die Geld-zurück-Garantie zu einer schnellen Zufriedenstellung der Kunden beitragen.
Literatur: Riemer, M., Beschwerdemanagement, Frankfurt, New York 1986. Witt, F.J., Zur Garantiepolitik im Rahmen des Beschwerdemanagement - die „Geld-zurück-Garantie“, Ergebnisse einer empirischen Untersuchung, in: Markenartikel, 49 Jg.(1987), Nr. 11, S. 545-548.
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