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Preisschleuderei

im Wettbewerbsrecht übliche Bezeichnung für eine Preisstellung ohne Rücksicht auf die Gestehungskosten oder andere kaufmänni­sche Grundsätze. Dies trifft nicht auf die „normale“ Preisunterbietung im Rahmen des Wettbewerbs zwischen den Anbietern zu. Auch ungerichtete Untereinstands- preisverkäufe erfüllen den Tatbestand der Preisschleuderei normalerweise nicht. Wett­bewerbsrechtlich relevant sind jedoch „Schleuderpreise“, die den Bestand des Wettbewerbs gefährden können oder in Ver­nichtungsabsicht bestimmter Wettbewerber gestellt werden.

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